Übertrittsverfahren
Übertritt von einer Primarschule der Gemeinde Köniz in die Sexta des Gymnasiums:
(siehe auch "Übertrittsverfahren" der Oberstufe)
- bis 20. Januar: Anmeldung mit dem offiziellen Anmeldebogen an die Schulleitung der gegenwärtigen Schule
- Ende 1. Semester: Abgabe des Übertrittsberichts und des Übertrittsprotokolls an die Eltern
- vor Ende Februar: Übertrittsgespräch
- bis Ende März: allfälliges Einigungsgespräch
- bis Ende März: Übertrittsentscheid Schulleitung
Probesemester Sexta
Das erste Semester Sexta gilt als Probesemester.
Das Probesemester besteht, wer Ende Januar in allen obligatorischen Fächern höchstens drei ungenügende Noten hat, davon höchstens eine in den Fächern Deutsch, Französisch oder Mathematik.
Übertritt in die Quarta des Gymnasiums (GU)
Der Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr ist wie folgt geregelt:
- Beurteilt werden im 1. Semester Quinta die Fächer D, F, M, NMM, und zwar sowohl in der Sachkompetenz als auch im Lern- und Arbeitsverhalten. Von den 8 daraus resultierenden Beurteilungen müssen 6 "empfohlen" sein.
- im Spätherbst können sich die Schülerinnen und Schülern an Workshops genauer über die verschiedenen Schwerpunktfächer orientieren.
- bis zum 20. Dezember müssen die Schülerinnen und Schüler für den GU angemeldet werden (in der Quinta erhalten alle automatisch das Anmeldeformular).
- Mitte Januar stellt die Lehrerkonferenz an die Schulleitung Anträge auf Zulassung zum gymnasialen Unterricht.
- Die Schulleitung entscheidet Ende Januar.
- Schülerinnen und Schüler, die die Bedingungen nicht erfüllt haben, können sich bis zum 15. Februar zu einer Prüfung anmelden.
- Die zentrale Prüfung findet anfangs März statt.
- Wer diese besteht, wird anschliessend aufgenommen.
(siehe auch "Übertrittsverfahren" der Oberstufe)


