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Immersionswochen

Grundsatz

Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Köniz-Lerbermatt sind verpflichtet, während der Sekunda einen ununterbrochenen, mindestens vierzehntägigen Aufenthalt im Sprachraum einer von ihnen in der Schule belegten Fremdsprache zu absolvieren. Die Schule stellt eine Woche (DIN-Woche 38, Sekunda) zur Verfügung. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die vierzehn Tage als volle Immersion verbringen, in der sie ausschliesslich die Fremdsprache als Kommunikationssprache gebrauchen. Deshalb soll der Aufenthalt individuell und nicht in Gruppen erfolgen.

Art der Durchführung

- In der Regel finden die Immersionswochen bei Gastfamilien in einer Region der jeweiligen Zielsprache statt.

- Der Aufenthalt kann auch im Rahmen eines Sozialeinsatzes oder des Besuchs einer Sprachschule durchgeführt werden. Ein Sozialpraktikum ein Arbeitseinsatz oder andere Formen sind erlaubt, sofern die Merkmale der Immersion gegeben sind. (Individualität, Aufenthalt in der Sprachregion, hauptsächlicher Gebrauch der Zielsprache).

- Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Schwerpunktfach PPP können die Immersionswochen mit dem im Rahmen der Schwerpunktfachwoche PPP zu leistenden Praktikum verbinden. Die Gesamtdauer der Immersionswochen verlängert sich in diesem Fall auf mindestens 3 Wochen (am Stück oder zwei Immersionswochen plus eine PPP-Schwerpunktfachwoche). In diesem Fall müssen auch die Anforderungen an das PPP-Praktikum erfüllt werden.

Sprachenwahl

Die Schülerinnen und Schüler wählen diejenige Sprachregion aus, in der die Zielsprache einer mindestens seit der Tertia in der Schule belegten Fremdsprache gesprochen wird.

Zeitpunkt

- In der Regel absolvieren die Schülerinnen und Schüler den Aufenthalt in der letzten Schulwoche vor den Herbstferien der Sekunda und in der folgenden Ferienwoche (KW 38 und 39). Wird ein anderer Zeitpunkt gewählt, müssen die Immersionswochen während mindestens zwei aufeinander folgenden, frei wählbaren Ferienwochen zwischen Ende Tertia und Anfang Prima durchgeführt werden. Werden die Immersionswochen mit dem PPP-Praktikum verbunden, ist deren Ansetzung auf einen früheren Zeitpunkt möglich.

- Findet der Aufenthalt gänzlich während der Ferien statt, ist die von der Schule zur Verfügung gestellte Woche 38 für den Schüler oder die Schülerin frei.

© 2010 Gymnasium Köniz Lerbermatt