Immersionswochen
1. Zielsetzung
Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Köniz-Lerbermatt sind verpflichtet, einen ununterbrochenen, mindestens vierzehntägigen Aufenthalt im Sprachraum einer von ihnen in der Schule belegten Fremdsprache zu absolvieren. Die Schule stellt insgesamt zwei Wochen zur Verfügung.
Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die vierzehn Tage als volle Immersion verbringen, in der sie ausschliesslich die Fremdsprache als Kommunikationssprache gebrauchen. Deshalb soll der Aufenthalt individuell und nicht in Gruppen erfolgen.
2. Art der Durchführung
- In der Regel finden die Fremdsprachenwochen bei Gastfamilien in einer Region der jeweiligen Zielsprache statt.
- Der Aufenthalt kann auch im Rahmen eines Sozialeinsatzes oder des Besuchs einer Sprachschule durchgeführt werden. Ein Sozialpraktikum, ein Arbeitseinsatz oder andere Formen sind erlaubt, sofern die Anforderungen an die Immersionswochen erfüllt sind. (Individualität, Aufenthalt in der Sprachregion, hauptsächlicher Gebrauch der Zielsprache).
3. Sprachenwahl
- Die Schülerinnen und Schüler wählen diejenige Sprachregion aus, in der die Zielsprache einer mindestens seit der Tertia in der Schule belegten Fremdsprache gesprochen wird.
4. Zeitpunkt Schwerpunktfachwoche und Immersionswochen
Zur Durchführung der Immersionswochen stehen den Schülerinnen und Schülern zwei Schulwochen (Termin 1 / Termin 2) in Kombination mit einer Ferienwoche (Frühling oder Herbst) zur Verfügung.
Wird ein anderer Zeitpunkt gewählt, müssen die Immersionswochen während mindestens zwei aufeinander folgenden, frei wählbaren Ferienwochen zwischen Mitte Tertia und Anfang Prima erfüllt werden. Findet der Aufenthalt gänzlich während der Ferien statt, sind die von der Schule zur Verfügung gestellten Wochen 17 und 38 für den Schüler oder die Schülerin frei.
Schwerpunktfach Englisch, Spanisch, Wirtschaft/Recht, PPP, Musik:
Tertia DIN 17 (Erste Schulwoche nach Frühlingsferien): Immersionswochen Termin 1
Sekunda DIN 38 (Letzte Schulwoche vor Herbstferien:: ImmersionswochenTermin 2
Sekunda DIN 17 (Erste Schulwoche nach Frühlingsferien): Schwerpunktfach-Woche
Schwerpunktfach BC, PAM, BG:
Tertia DIN 17 (Erste Schulwoche nach Frühlingsferien): Schwerpunktfach-Woche
Sekunda DIN 38 (Letzte Schulwoche vor Herbstferien: Immersionswochen Termin 1
:Sekunda DIN 17 (Erste Schulwoche nach Frühlingsferien): ImmersionswochenTermin 2
5. Termine
- Begrüssungsanlass neue SuS und deren Eltern:
Allgemeine Information über das Konzept "Immersionswochen". - Elternabend Tertia:
Detaillierte Information über das Konzept "Immersionsverpflichtung" - Bis spätestens Ende Mai Tertia resp. spätestens 10 Wochen vor Beginn der Immersionswoche:
- Selbständiges Suchen einer Gastfamilie resp. einer alternativen Möglichkeit-- Erarbeitung und Abgabe des persönlichen Konzepts zur Durchführung der Fremdsprachenwochen
- Information über den Planungsstand
- Unterstützung und Beratung der SuS bei der Suche nach geeigneten Sprachaufenthaltsplätzen - Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Immersionswochen: Vereinbarung zwischen SuS und einer SprachL bezüglich Zielsetzungen der Immersionswochen und des Portfolios
- Während der Immersionswochen: Führen eines Tagebuchs in Form eines Portfolios, in dem die Aktivitäten während der Fremdsprachenwochen und die Fortschritte im Gebrauch der Fremdsprache festgehalten werden
- Spätestens 3 Wochen nach Abschluss der Immersionswochen:
- Abgabe des Portfolios an die entsprechende Fremdsprachenlehrkraft (in elektronischer Form)
- Korrektur, Bewertung und Besprechung des Portfolios mit den SuS
6. Schülerportfolio
Das Schülerportfolio soll einerseits der Vorbereitung des Fremdsprachenaufenthalts und anderseits der Reflexion über die durchgeführten Fremdsprachenwochen dienen. Es basiert auf der Vereinbarung, die vier Wochen vor Beginn der Fremdsprachenwochen schriftlich fixiert wird. Zur Festlegung der Ziele könnendie Unterlagen des Europäischen Sprachenportfolios (ESP) benützt werden.
Das Schülerportfolio kann - in Absprache mit der jeweiligen Sprachlehrkraft - in Form eines herkömmlichen Berichts, Blogs oder digitalen Films eingereicht werden und in unterschiedlicher Gewichtung über Erfahrungen mit der Fremdsprache, den kulturellen, sozialen, geografischen Gegebenheiten der Gastregion, der Gastfamilie, der Sprachschule, der Reise usw. Auskunft geben.
Diese Formen und Inhalte wählen und gewichten die Schülerinnen und Schüler entweder gemäss den Aufträgen der zuständigen Fremdsprachenlehrkraft oder nach Absprache mit ihr in eigenem Ermessen.
Die Schülerinnen und Schüler müssen auf jeden Fall über die folgenden Punkte Auskunft geben:
- Einschätzung, wie weitgehend die Ziele der Vereinbarung erreicht wurden
- Bestätigung über den Aufenthalt mit Unterschrift der Gastfamilie bzw. Gastschule
- Empfehlung oder Nichtempfehlung der Gastfamilie bzw. Gastschule oder eines Praktikumsplatzes u. Ä. zuhanden des Intranet-Archivs
Bei diesen Angaben können sich Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte auf die folgenden Unterlagen stützen:
- Checkliste zur Selbsteinschätzung (ESP B1/B2) mit Zielvorstellungen (Blätter 2.2 des ESP)
- Bestätigung über einen Aufenthalt im fremden Sprachgebiet mit Unterschrift Schule resp. Gastfamilie (Blatt 1.6. des ESP)
- Bestätigung Sprachdiplome, falls solche erlangt wurden inkl. Blatt "Beschreibung der Prüfung"(Blatt 1.3. des ESP)
- Checkliste zur Selbsteinschätzung (ESP B1/B2) mit besonderem Augenmerk auf Ziele und Fortschritte.
7. Betreuung (nur Wochen DIN 16/17 und DIN 38/39)
Jedes Jahr stehen in der Regel zwei Lehrkräfte in den Wochen 16 / 17 und 38/39 als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie bleiben während dieser zwei Wochen telefonisch erreichbar. Bei Bedarf kontaktieren sie die Schulleitung.
Während des ganzen Jahres können Fragen und Mitteilungen per Mail an folgende Adresse gesandt werden: immersionswochen@koeniz-lerbermatt.ch Die Mailbox dieser Adresse wird auch während der Ferien täglich geöffnet.


