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Übertrittsverfahren

Aufnahmen Schuljahr 2010/11

Aufnahme in eine Quarta (9. Schuljahr) aus öffentlichen Schulen des Kantons Bern

  • Prüfungsfreie Aufnahme aus dem 8. Schuljahr:

Schülerinnen und Schüler des 8. Schuljahres, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr (GU9) besuchen wollen, müssen sich bis 1. November 2009 bei ihrer Schulleitung anmelden. Die abgebende Schule entscheidet bis Ende Januar über die prüfungsfreie Aufnahme.

  • Prüfungsfreie Aufnahme aus dem 9. Schuljahr:

Schülerinnen und Schüler des  9. Schuljahres, die das 9. Schuljahr im gymnasialen Bildungsgang wiederholen möchten, müssen sich bis 1. November 2009 bei ihrer Schulleitung anmelden. Die abgebende Schule entscheidet bis Ende Januar über die prüfungsfreie Aufnahme.

  • Übertritt mit einer Aufnahmeprüfung aus dem 8. oder 9. Schuljahr

Schülerinnen und Schüler, welche nicht prüfungsfrei übertreten können haben die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Für die Prüfungsanmeldung ist die abgebende Schule zuständig. Durch zwei verschiedene Prüfungsserien wird die unterschiedliche Vorbildung - Übertritt aus dem 8. resp. 9. Schuljahr - berücksichtigt.

  • Aufnahme in eine Quarta (9. Schuljahr) aus einer Privatschule

Schülerinnen und Schüler, die nicht ein 8. oder 9. Schuljahr an einer öffentlichen Schule besuchen, melden sich für den Übertritt in ein öffentliches Gymnasium zur Aufnahmeprüfung an. Die Anmeldung muss bis spätestens 15. Februar 2010 vollständig (Personalienblatt, Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr, Prüfungsanmeldung für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr) beim zuständigen Gymnasium eingereicht werden.


Aufnahme in eine Tertia (10. Schuljahr) oder eine Sekunda (11. Schuljahr)

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer bestandenen Prüfung.

Ausnahmefälle:

-       Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Berufsmaturitätsausweises oder eines von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannten Fachmittelschulausweises werden auf Beginn des 11. Schuljahres prüfungsfrei aufgenommen.

-       Schülerinnen und Schüler einer vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannten Handelsmittelschule werden auf Beginn des 11. Schuljahres prüfungsfrei aufgenommen, wenn die abgebende Schule bestätigt, dass die Schulleistungen für den Berufsmaturitätsausweis ausreichend sind.

-       Schülerinnen und Schüler von Mittelschulbildungsgängen werden auf Beginn des 11. Schuljahres prüfungsfrei aufgenommen, wenn

-       der Bildungsgang nachobligatorisch mindestens drei Jahre umfasst

-       der Bildungsgang während mindestens fünf Jahren an der betreffenden Schule besucht worden ist und

-       eine entsprechende Empfehlung der Schule vorliegt.

-       Auf eine Prüfung kann verzichtet werden bei Schülerinnen und Schülern, die in ein Gymnasium, dessen Maturitätsausweis schweizerisch anerkannt ist, oder in eine ausländische, auf universitäre Studien vorbereitende Mittelschule eintreten könnten oder diese bereits besuchen und weiterhin besuchen könnten.

Hinweis: Bei den Übertritten aus dem GU9 an einer kommunalen Volksschule in die Tertia eines Gymnasiums handelt es sich selbstverständlich nur um Promotionen, nicht um Aufnahmen.    

Anmeldung

Altersgrenze
Zu den Aufnahmeverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, deren Alter beim Eintritt in den gymnasialen Bildungsgang nicht mehr als drei Jahre über dem Referenzalter für die betreffende Stufe liegt.

Formulare

Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage der Erziehungsdirektion des Kantons Bern unter folgendem Link: http://www.erz.be.ch/site/index/fachportal-bildung/fb-mittelschule-index/fb-mittelschule-anmeldeformulare.htm


Zuständige Maturitätsschulen für das Aufnahmeverfahren 2010

Die Anmeldungen sind an die für die Durchführung der Prüfungen im Absprachegebiet Bern - Hofwil - Köniz zuständigen Maturitätsschulen zu richten und müssen bis spätestens 15. Februar 2010 eingereicht werden.

Quarta

Gymnasium Kirchenfeld, Kirchenfeldstrasse 25, 3005 Bern, 031 359 25 10

Tertia

Gymnasium Köniz-Lerbermatt, Kirchstrasse 64, 3098 Köniz, 031 970 60 40

Sekunda (Anmeldung zur prüfungsfreien Aufnahme)

Gymnasium Köniz-Lerbermatt, Kirchstrasse 64, 3098 Köniz, 031 970 60 40

Sekunda (Anmeldung zur Prüfung)

Gymnasium Burgdorf, Pestalozzistrasse 17, 3400 Burgdorf, 034 422 26 72


Prüfungsdaten:

Quarta                          Montag, 08.03.2010 und Dienstag, 09.03.2010 (nur schriftlich)

Tertia und Sekunda     Montag, 01.03.2010 und Dienstag, 02.03.2010 (schriftlich)

                                      Mittwoch, 17.03.2010 und Donnerstag, 18.03.2010 (mündlich)

© 2010 Gymnasium Köniz Lerbermatt