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Aufnahmen Schuljahr 2012/13

Aufnahme in eine Quarta (9. Schuljahr) aus öffentlichen Schulen des Kantons Bern

  • Prüfungsfreie Aufnahme aus dem 8. Schuljahr:
    Schülerinnen und Schüler des 8. Schuljahres, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr (GU9) besuchen wollen, müssen sich bis 1. November 2011 bei ihrer Schulleitung anmelden. Die abgebende Schule entscheidet bis Ende Januar über die prüfungsfreie Aufnahme.
  • Prüfungsfreie Aufnahme aus dem 9. Schuljahr:
    Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahres, die das 9. Schuljahr im gymnasialen Bildungsgang wiederholen möchten, müssen sich bis 1. November 2011 bei ihrer Schulleitung anmelden. Die abgebende Schule entscheidet bis Ende Januar über die prüfungsfreie Aufnahme.
  • Übertritt mit einer Aufnahmeprüfung aus dem 8. oder 9. Schuljahr
    Schülerinnen und Schüler, welche nicht prüfungsfrei übertreten können haben die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Für die Prüfungsanmeldung ist die abgebende Schule zuständig. Durch zwei verschiedene Prüfungsserien wird die unterschiedliche Vorbildung - Übertritt aus dem 8. resp. 9. Schuljahr -berücksichtigt.

Aufnahme in eine Quarta (9. Schuljahr) aus einer Privatschule

Schülerinnen und Schüler, die nicht ein 8. oder 9. Schuljahr an einer öffentlichen Schule besuchen, melden sich für den Übertritt in ein öffentliches Gymnasium zur Aufnahmeprüfung an. Die Anmeldung muss bis spätestens 15. Februar 2012 vollständig (Personalienblatt, Anmeldung zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im 9. Schuljahr, Prüfungsanmeldung für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr) beim zuständigen Gymnasium eingereicht werden.

Aufnahme in eine Tertia (10. Schuljahr) oder eine Sekunda (11. Schuljahr)

Schülerinnen und Schüler, die prüfungsfrei übertreten können, werden durch die abgebende Schule angemeldet. Übertritte aus dem GU9 an einer kommunalen Volksschule in die Tertia eines Gymnasiums erfolgen aufgrund der gesetzlichen Promotionsordnung.   

Schülerinnen und Schülern des 9. Schuljahres wird empfohlen sich für die Quarta-Aufnahmeprüfung anzumelden, da der Prüfungsstoff der Tertia-Aufnahmeprüfung die Ziele und Inhalte des Lehrplans für das gesamte 9. Schuljahr umfasst.

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer bestandenen Prüfung.

Ausnahmefälle:

  • Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Berufsmaturitätsausweises oder eines von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannten Fachmittelschulausweises werden auf Beginn des 11. Schuljahres prüfungsfrei aufgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler einer vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannten Handelsmittelschule werden auf Beginn des 11. Schuljahres prüfungsfrei aufgenommen, wenn die abgebende Schule bestätigt, dass die Schulleistungen für den Berufsmaturitätsausweis ausreichend sind.
    Inhaberinnen und Inhaber von Mittelschulabschlüssen werden auf Beginn des 11. Schuljahres prüfungsfrei aufgenommen, wenn
der Bildungsgang nachobligatorisch mindestens drei Jahre umfasstder Bildungsgang während mindestens fünf Jahren an der betreffenden Schule besucht worden ist undeine entsprechende Empfehlung der Schule vorliegt.
  • Auf eine Prüfung kann verzichtet werden bei Schülerinnen und Schülern, die in ein Gymnasium, dessen Maturitätsausweis schweizerisch anerkannt ist, oder in eine ausländische, auf universitäre Studien vorbereitende Mittelschule eintreten könnten oder diese bereits besuchen und weiterhin besuchen könnten.

Anmeldung

Altersgrenze
Zu den Aufnahmeprüfungen werden Bewerberinnen und Bewerber anmelden, die nicht mehr als zwei Jahre älter sind als Schülerinnen und Schüler des Normaljahrgangs für die betreffende Stufe. (Merkblatt www.erz.be.ch/aufnahmegym). Für die Aufnahmeprüfungen 2012 gelten somit folgende 

Bedingungen:

Für die Aufnahmeprüfungen sind die Schülerinnen und Schüler zugelassen,

  • Quarta: welche am 1. Mai 1995 oder später geboren wurden.
  • Tertia: welche am 1. Mai 1994 oder später geboren wurden.
  • Sekunda: welche am 1. Mai 1993 oder später geboren wurden.

Personen, welche vor dem 1. Mai 1993 geboren wurden haben die Möglichkeit berufsbegleitend die gymnasiale Maturität für Erwachsene zu absolvieren. Im Kanton Bern wird dieser Bildungsgang unter anderem von der Berner Maturitätsschule für Erwachsene (www.bme-bern.ch) angeboten.

Formulare
Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage der Erziehungsdirektion des Kantons Bern unter folgendem Link:

http://www.erz.be.ch/erz/de/index/mittelschule/mittelschule/formulare_und_downloads/anmeldeformularemittelschulen.html

Zuständige Maturitätsschulen für das Aufnahmeverfahren des Schuljahres 2012/13 im Absprachegebiet Bern-Hofwil-Köniz

Die Anmeldungen sind an die für das Aufnahmeverfahren zuständigen Maturitätsschulen zu richten und müssen bis spätestens 15. Februar 2012 eingereicht werden.

Quarta

Gymnasium Neufeld, Bremgartenstrasse 133, 3012 Bern, 031 635 30 01

Tertia

Gymnasium Köniz-Lerbermatt, Kirchstrasse 64, 3098 Köniz, 031 635 31 31

Sekunda (Anmeldung zur prüfungsfreien Aufnahme)

Gymnasium Köniz-Lerbermatt, Kirchstrasse 64, 3098 Köniz, 031 635 31 31

Sekunda (Anmeldung zur Prüfung)

Gymnasium Hofwil, Hofwilstrasse 51, 3053 Münchenbuchsee, 031 868 85 11

Prüfungsdaten:

Quarta  
Montag, 05.03.2012 und Dienstag, 06.03.2012 (nur schriftlich)

Tertia und Sekunda  
Montag, 27.02.2012 und Dienstag, 28.02.2012 (schriftlich)
Mittwoch, 14.03.2012 und Donnerstag, 15.03.2012 (mündlich)

Die Aufnahmeberechtigung aufgrund des Aufnahmeverfahrens (Empfehlung oder Prüfung) gilt nur für den nächstmöglichen Übertritts Zeitpunkt.

© 2012 Gymnasium Köniz Lerbermatt